Wohnrecht verkaufen

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Hat eine Person Wohnrecht an einer Immobilie oder Teilen davon, so darf sie diesen Bereich als Wohnung nutzen – unter Ausschluss des Eigentümers und auch nach Verkauf der Immobilie.

Der Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht ist durchaus möglich, kann aber Schwierigkeiten mit sich bringen.

Das Wohnrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das sogenannte Wohnrecht ist in § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten.

Es stattet den Inhaber mit dem Recht aus, die betreffenden Räumlichkeiten als Wohnung zu nutzen. Wohnrecht wird oft unentgeltlich verliehen.

Wohnrecht verkaufen

Wohnrecht verkaufen

Wer Wohnrecht hat, darf den Eigentümer ausschließen, Familie kommen lassen und auch sonst alle Freiheiten genießen, die ein zahlender Mieter ausleben dürfte.

Soll die Immobilie verkauft werden, erlischt das Wohnrecht nicht automatisch.

Die einzige Voraussetzung für das Fortbestehen des Wohnrechts ist dessen Eintragung ins Grundbuch.

Die Immobilie kann jedoch mitsamt dem Wohnrecht auf den Markt gebracht werden.

Der Wohnrecht-Inhaber hat kein Recht darauf, den Verkauf zu verhindern.

Verkauf mit Wohnrecht

Eine Immobilie kann grundsätzlich problemlos mit Wohnrecht verkauft werden. In der Praxis führt dies jedoch regelmäßig zu einer Wertminderung der Immobilie. Schließlich muss der neue Immobilieninhaber den Bewohner annehmen.

Da die meisten Käufer mit der neuen Immobilie nach ihrem eigenen Belieben verfahren möchten, ist das Interesse an Immobilien mit Wohnrecht häufig gering.

In der Regel wird der Preis der Immobilie in der Praxis durch den Wert des Wohnrechts gemindert. In vielen Fällen lohnt es sich daher für den Verkäufer nach einer anderen Lösung zu suchen.

Wohnrecht oder Abfindung – Wohnrecht verkaufen

Um den Verkauf möglichst unkompliziert zu gestalten, könnte der Eigentümer der Immobilie dem Wohnberechtigten eine Abfindung anbieten. Als Gegenleistung für die Abfindung würde Berechtigte sein Wohnrecht aufgeben.

Dieses müsste dann auch aus dem Grundbuch entfernt werden. Der Wohnberechtigte ist jedoch keinesfalls dazu verpflichtet, die Abfindung anzunehmen. Der Eigentümer ist also auf dessen Entgegenkommen angewiesen.

In einigen Fällen kann das Einschalten eines Anwalts für Immobilienrecht bei der Klärung solcher Fragen und den Verhandlungen helfen.