Pflichtteil Enkel Beratung

Pflichtteil Enkel Beratung – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-355 13 258

oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@anwaltberlin24.de

Pflichtteil Enkel – Sind Enkel pflichtteilsberechtigt?

Im BGB finden sich Vorschriften dazu, welcher Personenkreis beim Erbfall und einer Enterbung grundsätzlich pflichtteilsberechtigt ist.

Dieser sogenannte Mindestanspruch am Erbe findet sich in § 2303 BGB.

Die Vorschrift verfolgt den Zweck, nahe Angehörige eines Verstorbenen vor einer vollständigen Enterbung zu schützen.

Welche Personen sind nach § 2303 BGB pflichtteilsberechtigt?

Gemäß dieser Vorschrift sind alle Abkömmlinge des Erblassers sowie der Ehegatte oder eingetragene Lebensgefärte und zudem die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt.

Unter Abkömmlingen des Erblassers werden nicht nur Kinder, sondern auch Enkel und sogar Urenkel verstanden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob diese ehelich, unehelich oder adoptiert sind.

Pflichtteil Enkel

Pflichtteil Enkel

Theoretisch zählen Enkel also zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis.

Allerdings kann es trotzdem möglich sein, dass dieser Anspruch der Enkel nicht durchsetzbar ist. Denn im Pflichtteilsrecht kommt eine Art Rangfolge zum Tragen.

Leben die Eltern der Enkel noch, also die Kinder des Erblassers, dann sind lediglich diese pflichtteilsberechtigt und nicht die Enkel. Nur dann wenn die Kinder der Erblasser bereits verstorben sind, kommen die Enkel als Pflichtteilsberechtigte in Betracht.

In welcher Höhe steht den Enkeln der Pflichtteil zu und wie wird dieser geltend gemacht?

Wie hoch der Pflichtteil der Enkel ausfällt, sollten diese einen durchsetzbaren Anspruch haben, hängt von der gesetzlichen Erbquote ab. Die Hälfte der gesetzlichen Erbquote ergibt dann die Höhe des Pflichtteils der Enkel. Um diesen geltend zu machen, muss er bei den Erben des Erblassers eingefordert werden.

Um die genauen Ansprüche der pflichtteilsberechtigten Enkel beziffern zu können ist es sinnvoll, Einblick in das Nachlassverzeichnis zu fordern. Das Nachlassverzeichnis hilft dabei, den konkreten Pflichtteilsanspruch zu berechnen.

Sind die Erben des Erblassers nicht bereit den Pflichtteil auszuzahlen, dann kann dieser auch eingeklagt werden.

Beachtet werden sollte außerdem, dass der Anspruch des Enkels auf den Pflichtteilinnerhalb einer Frist von drei Jahren verjährt.

Die Frist beginnt ab dem Ende des Jahres zu laufen, ab dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers erfährt.

Jetzt einfach Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren.