Erbrecht Pflichtteil Beratung

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In einem gewissen Rahmen darf jeder Mensch selber bestimmen, wer seinen Nachlass im Falle des Todes erbt.

Allerdings haben bestimmte Verwandte einen Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil.

Dieser Pflichtteil ist im Erbrecht genau geregelt.

Was genau ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil soll gewährleisten, dass besonders nahe stehende Verwandte im Todesfall nicht ausgelassen werden. Insbesondere Kinder sollen auf die Art abgesichert werden.

Wird beispielsweise ein Kind oder ein anderer Pflichtteilsberechtigter durch ein Testament enterbt, hat er dennoch Anspruch auf einen Teil des Vermögens.

Der Pflichtteil beträgt stets die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Geregelt ist er in § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben vor allem die Kinder, unabhängig davon, ob sie ehelich, außerehelich, adoptiert oder mit anderer Legitimierung sind.

Erbrecht Pflichtteil

Erbrecht Pflichtteil

Sind die Kinder des Verstorbenen bereits gestorben, haben aber Enkel oder Urenkel hinterlassen, haben auch diese Nachkommen einen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Die Eltern des Verstorbenen haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.

Daneben erhalten Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einen Pflichtteil.

Sie erben stets neben den Verwandten des Verstorbenen, auch neben den Kindern.

Pflichteile berechnen – Erbrecht Pflichtteil

Wird im Testament ein anderer Erbe benannt, muss dieser den Pflichtteil an die Berechtigten auszahlen.

Dafür wird der Pflichtteil anhand des Nachlasswertes berechnet. Dieser bestimmt sich aus dem gesamten Vermögen und dem sogenannten Passiva, also alles, was an Schulden abgezogen werden darf.

Hatte der Erbe ein Kind und war nicht verheiratet, würde das Kind laut gesetzlicher Erbfolge alles erben.

Wurde ein anderer Alleinerbe eingesetzt, hat das Kind noch Anspruch auf 50 % des Vermögens.

Da es je nach Konstellation Schwierigkeiten bei der Berechnung von Nachlasswert und Pflichtteilen geben kann, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.

Wer vorsorgen möchte, sollte sich bereits vor Testamentsverfassung um eine Erbrecht Beratung bemühen.

So können spätere Streitigkeiten um einen Pflichtteil von vornherein vorgebeugt werden.