Rechte bei Eigentumswohnungen

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Wenn man eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, ist man Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gemeinsam mit den Eigentümern der anderen Wohnungen im Haus hat man die Verantwortung für die gemeinsam bewohnte Anlage.

Daraus ergeben sich spezielle Rechte und Pflichten, über die der Immobilienverband Deutschland IVD im Folgenden einen Überblick gibt.

Die Rechte eines Wohnungseigentümers sind wie folgt zu listen:

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Ein Wohnungskäufer erwirbt von allem etwas.

Zum Sondereigentum zählen die Eigentumswohnung und das sogenannte Teileigentum.

Das sind externe Räume wie Garage, nicht ausgebauter Dachboden und Keller.

Jeder Wohnungseigentümer kann mit seinem Wohnungs- und Teileigentum nach Belieben verfahren (§ 13 WEG).

Dazu zählen ausdrücklich neben dem Bewohnen auch das Vermieten, Verpachten und sonstige Nutzungsweisen, sofern die Teilungserklärung (TO) und Gemeinschaftsordnung (GO) keine Einschränkungen vorsehen.

Am Gemeinschaftseigentum erwirbt man jedoch nur ein Mitgebrauchsrecht (§ 13 ff. WEG).