Erbengemeinschaft Beratung

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Sollen mehrere Verbliebene erben, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Dies ergibt sich aus § 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Eine Erbengemeinschaft kann für denjenigen, der ein Testament aufsetzt, eine einfache Wahl sein, da er keine Vermächtnisse aufstellen muss.

Für die Erben kann die Erbengemeinschaft jedoch auch Unsicherheiten und Uneinigkeiten bedeuten.

Die Erbengemeinschaft und ihre Wirkung

Wenn mehrere Erben gleichermaßen erben, erhalten sie den Nachlass gemeinschaftlich. Das bedeutet, sie sind gemeinsam und gleichermaßen für ihn verantwortlich.

Rechtlich entsteht dadurch eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Ein einzelner Erbe kann dadurch nicht alleine über das Erbe oder Teile davon verfügen.

Alle Pflichten und Rechte, die mit dem Erbe verbunden sind, müssen gemeinschaftlich geklärt werden.

Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft

Das beinhaltet auch das Aufteilen der zum Erbe gehörenden Gegenstände sowie das Begleichen etwaiger Schulden.

Sind sich die Erben bei diesen Dingen nicht einig, kann es kompliziert werden.

In vielen Fällen kann anwaltliche Beratung helfen und größere Probleme verhindern.

Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?

Die Erbengemeinschaft kann durch Testament entstehen. Benennt der Erblasser mehrere Personen als gleichberechtigte Erben, entsteht die Gemeinschaft automatisch.

Liegt kein letzter Wille vor, kann eine Erbengemeinschaft auch aufgrund gesetzlicher Regelungen entstehen. Hat der Verstorbene beispielsweise nur zwei Kinder hinterlassen, erben diese automatisch als Erbengemeinschaft.

In manchen Fällen müssen die Miterben erst ermittelt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verstorbene Kinder aus früheren Beziehungen hatte, zu denen jedoch kein Kontakt mehr bestand.

Vor- und Nachteile klären

Die Erbengemeinschaft macht das Vererben für den Erblasser meist sehr einfach, da alle Erben die gleichen Teile erhalten. Sie sorgt aber oft für Streitigkeiten, vor allem wenn zu einigen Erben kein enger Kontakt bestand oder Immobilien mit zum Nachlass gehören.

Wer solche Unsicherheiten verhindern will, sollte im Vorfeld über anwaltliche Beratung für Erbrecht und einen klaren letzten Willen nachdenken.

Erbengemeinschaften können beispielsweise durch das Einsetzen eines Alleinerben oder durch Vermächtnisse verhindert werden.