Anwalt Berlin Insolvenzrecht – Anwalt für Insolvenzrecht

Anwalt in Berlin für Schuldner und Gläubiger

Anwalt Berlin Insolvenzrecht: Insolvenz anmelden müssen, das ist für Verbraucher wie für Unternehmer gleichermaßen eine belastende Entscheidung oder Situation.

Aber auch eine rechtlich heikle Situation, denn vor allem in der Regelinsolvenz / Unternehmerinsolvenz können Sie unbewusst Fehler machen, die zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Beratung: 030-355 13 258
Anwalt Berlin Insolvenzrecht

Anwalt Berlin Insolvenzrecht – Kanzlei in Berlin, London und Tel Aviv

Als Anwalt für Insolvenzrecht biete ich Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung für Schuldner und Gläubiger.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an meine Anwaltskanzlei in Berlin und profitieren Sie von meiner langjährigen Expertise im Insolvenzrecht.

Anwalt Berlin Insolvenzrecht Schwerpunkte:

  • Materielles Insolvenzrechta. Insolvenzgründe, Verfahrenseröffnung, Verwaltung der Insolvenzmasse, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Insolvenzstrafrecht und internationales Insolvenzrecht
  • Insolvenzverfahrensrechta. Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelverfahren und Planverfahren, Sonderinsolvenzen
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagena. Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse, Rechnungslegung in der Insolvenz, Sanierung und Liquidation

Wie kann ich Ihnen als Anwalt für Insolvenzrecht helfen?

Wenn die Welt Kopf steht, biete ich Ihnen Rechtsberatung und Rechtsbeistand

Eine drohende Insolvenz oder nicht mehr zu vermeidende Insolvenz stellt die Welt gehörig auf den Kopf. Der Insolvenz sind schon Monate oder Jahre finanzieller Sorgen vorausgegangen und wenn dann feststeht, dass sich die Insolvenz nicht mehr vermeiden lässt, ist das für die allermeisten Menschen eine sehr belastende Situation.

Diese Situation müssen Sie nicht allein meistern und sollten Sie auch nicht, denn Sie können in der Unternehmerinsolvenz schwerwiegende Fehler machen. Passieren diese Fehler auch aus mangelndem Wissen, bedeutet das nicht, dass sie keine Konsequenzen nach sich ziehen. Diese zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen haben massive Auswirkungen auf Ihre Zukunft.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Sanierung oder Insolvenz?

Bei der Regelinsolvenz, wie die Unternehmerinsolvenz in der Fachsprache genannt wird, stehen unter Umständen drei Wege zur Verfügung: die außergerichtliche Schuldenbereinigung, die Sanierung oder die Insolvenz.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Im ersten Schritt analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und schauen, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist. Das bedeutet, ich analysiere, ob Ihrem Unternehmen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um einen Vergleich mit den Gläubigern zu erreichen. Viele Gläubiger sind einem Vergleich zugetan, da dieser oftmals wirtschaftlicher als eine Insolvenz ist. Eine Schuldenbereinigung kann auch vor dem Insolvenzgericht stattfinden. Ich stehe Ihnen als Anwalt für Insolvenzrecht stets zur Seite und berate Sie in Ihrem Interesse.

Sanierung oder Sanierung im Insolvenzverfahren

Bei einer drohenden Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist es vielleicht noch möglich das Unternehmen zu sanieren. Auch diese Frage klären wir in der Insolvenzberatung in meiner Anwaltskanzlei in Berlin. In der Regel sind dazu auch Gespräche mit Banken, Lieferanten und weiteren Gläubigern notwendig. Ein Sanierungsplan muss erstellt werden und ich kann Ihnen während der Zeit der Unternehmenssanierung als Rechtsanwalt wertvolle Hilfe leisten.

Eine Unternehmenssanierung kann auch innerhalb des Insolvenzverfahrens stattfinden. Nutzen Sie meine Insolvenzberatung, wenn Sie mehr erfahren möchten. Sie erreichen mich telefonisch oder Sie schreiben mir eine E-Mail. Gerne können Sie mir auch einen Wunschtermin nennen, zu dem ich Sie zurückrufen kann.

Die Insolvenz / Regelinsolvenz / Unternehmerinsolvenz

Als Anwalt für Insolvenzrecht rate ich Ihnen schon bei einer drohenden Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit Kontakt mit mir aufzunehmen. Dieser Rat geht ganz besonders an Geschäftsführer einer GmbH, die einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt sind.

Die Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Berlin umfasst die kostenfreie Erstberatung und eine kurze Schuldenanalyse. Für eine umfassende Tätigkeitsvereinbarung als Rechtsanwalt für Sie, vereinbaren wir ein Honorar und beginnen schnellstmöglich mit der Zusammenarbeit.

Ich kläre Sie zu Ihren Haftungsrisiken auf und kann Sie vor straf- und / oder zivilrechtlichen Haftungsansprüchen bewahren. Diese drohen Unternehmern vor allem im Bezug auf die Insolvenzverschleppung. Was kaum jemand weiß, rund 60 % aller Unternehmen melden die Insolvenz zu spät an.

Wichtig zu wissen: Sie haben nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Die Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung ist ein Eröffnungsgrund, der zwingend und nicht freiwillig ist. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Haftung bezüglich der Insolvenzverschleppung drohen, die im deutschen Recht eine Straftat darstellt und mit Geldstrafen oder Haft bestraft werden kann.

Sonderform der Insolvenz: Insolvenz in Eigenverwaltung

Ich unterstütze Sie im Schutzschirmverfahren

Die Insolvenz in Eigenverwaltung stellt eine Sonderform der Unternehmerinsolvenzen dar. Das sogenannte Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO gibt Ihnen die Möglichkeit das Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter durchzuführen. In diesem Fall behalten Sie die Kontrolle in Ihrem Unternehmen und führen das Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch.

Das Insolvenzgericht bestellt nur einen Sachverwalter, der Ihre Tätigkeiten überwacht, aber nicht übernimmt. Sie als Schuldner können auch selbst einen Sachverwalter vorschlagen, den das Insolvenzgericht nur ablehnen darf, wenn zwingende Gründe vorliegen.

Das Schutzschirmverfahren bietet eine sehr gute Möglichkeit der Sanierung und gibt Ihnen die Möglichkeit Ihr Unternehmen weiter zu leiten und bald in eine positive Zukunft blicken zu können.

Beratung: 030-355 13 258

Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Berlin für Insolvenzrecht

Anwalt Berlin Insolvenzrecht: Ich finde für insolvenzrechtliche Probleme immer die richtige Lösung

Meine Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Berlin richtet sich an Unternehmen, Selbständige und private Schuldner. Ich biete Ihnen umfassende Leistungen des Insolvenzrechts und unterstütze meine Mandanten ganz in deren Sinne.

Leistungen Insolvenzrecht für Unternehmen:

  • Krisenberatung und Insolvenzvermeidung
  • Sanierung und Prüfung der Insolvenzantragspflicht
  • Geschäftsführerhaftung und Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
  • Steuerrecht und Strategieberatung
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Mietrecht und Steuerrecht

Leistungen Insolvenzrecht für Selbständige:

  • Insolvenzberatung
  • Außergerichtliche Sanierungspläne
  • Insolvenzplan und Insolvenzantragstellung
  • Fortführung des Unternehmens im Rahmen der freigegeben Tätigkeit
  • Erhalt der Zulassung bei Kammerberufen

Leistungen Insolvenzrecht für Privatinsolvenzen:

  • Schuldnerberatung und Vermeidung der Insolvenz
  • Außergerichtliche Schuldenregulierung / Vergleiche
  • Privatinsolvenzverfahren und Vollstreckungsschutz
  • Arbeitsrecht, Mietrecht und Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters

Anwalt Berlin Insolvenzrecht: Kanzlei für Insolvenzrecht in Berlin

Profitieren auch Sie von meiner Expertise als Anwalt für Insolvenzrecht und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin in meiner Kanzlei in Berlin.

Zögern Sie nicht, denn Ihre Gläubiger werden es auch tun. Im Zuge einer drohenden Insolvenz zahlt es sich immer aus so schnell wie möglich aktiv zu werden.

Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt zur Seite und vertrete Ihre Interessen in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.

Beratung: 030-355 13 258