Erbrecht BGB Beratung

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Der Begriff Erbrecht bezeichnet einerseits die Rechtsnormen, die den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf andere betreffen. Andererseits steht der Begriff auch für das subjektive Recht, Verfügungen über das Eigentum für den Todesfall zu verfassen.

Das Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Die §§ 1922 bis 2385 BGB regeln alle Einzelheiten des Vererbens durch einen letzten Willen, die gesetzliche Erbfolge und alle weiteren Details rund um den Erbfall.

Als Erbfall wird in § 1922 BGB der Tod einer natürlichen Person bezeichnet. Da der Tote sich selber nicht mehr um Schulden und Pflichterfüllungen kümmern kann, werden auch diese Details im Erbrecht umfassend geklärt.

Erbrecht als Grundrecht

In Deutschland gilt das Recht, Verfügungen über den Nachlass nach freiem Willen zu machen, als ein Grundrecht.

Erbrecht BGB

Erbrecht BGB

Entsprechend ist das Erbrecht nicht nur im BGB verankert, sondern auch im Grundgesetz.

Dort findet es sich in Artikel 14, Abs. 1. Dort wird das Erbrecht allgemein als Recht eines jeden Bürgers erfasst, während das BGB für die Details zuständig ist.

Zu den Rechten eines jeden Erblassers (Verstorbenen) gehört es, den Nachlass nach eigenen Wünschen aufzuteilen. Das bedeutet, grundsätzlich darf jeder Mensch sein Vermögen an jeden beliebigen anderen vermachen.

Dafür kann entweder ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt werden. Daneben muss jeder Bürger jedoch die gesetzliche Erbfolge und eventuelle Pflichtteile beachten.

Diese gesetzliche Regelungen dürfen das freie Vererben und Vermachen einschränken, da sie sicherstellen sollen, dass bestimmte Verwandte nicht ausgeschlossen werden. So werden durch Pflichtanteile und gesetzliche Erbfolgen etwa alle Kinder und Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner geschützt.

Die Verwandtschaft im Blick – Erbrecht BGB

Streitigkeiten und Uneinigkeiten um das Vermögen eines Verstorbenen führt in vielen Familien zu Problemen. Wer das vermeiden möchte oder bestimmte Unsicherheiten klären will, sollte sich frühzeitig um eine anwaltliche Beratung kümmern und einen klaren letzten Willen verfassen.

Ein Anwalt für Erbrecht kann alle Fragen rund um das Erbrecht beantworten und dabei helfen, ein Testament aufzusetzen, dass den eigenen Wünschen möglichst genau entspricht.