Ihr Anwalt für Erbrecht und Immobilienrecht

Anwalt Erbrecht Immobilienrecht Berlin, London, Tel Aviv-Jaffa

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Das Erbrecht und das Immobilienrecht sind in vielerlei Hinsicht eng miteinander verknüpft.

Nicht selten sind Immobilien Bestandteil einer Erbschaft und Erblasser sowie Erben fragen sich schon im Vorfeld des Erbfalls, wie die Übertragung von Grundstücken und Immobilien am sinnvollsten umgesetzt werden kann.

Daher ist es besonders sinnvoll, dass bei der Frage der Schenkung, des Verkaufs oder des Vererbens von Immobilien ein Rechtsanwalt beauftragt wird, der sich sowohl im Erbrecht als auch im Immobilienrecht gut auskennt.

Die lebzeitige Übertragung von Eigentum

Wer die Zerschlagung einer Immobilie durch etwaige Pflichtteilsberechtigte oder das Entstehen einer Erbengemeinschaft vermeiden möchte, denkt nicht selten über eine lebzeitige Übertragung von Immobilien nach.

Durch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge können Immobilien bereits zu Lebzeiten übertragen werden.

Auf diese Weise können ebenfalls etwaige Pflichtteilsansprüche Dritter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen minimiert werden.

Die Schenkung einer Immobilie im Erbrecht – Anwalt Erbrecht Immobilienrecht

Bei Schenkungen von Immobilien zu Lebzeiten fällt unter bestimmten Voraussetzungen und für einen klar definierten Personenkreis keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an.

Anwalt Erbrecht Immobilienrecht Berlin

Anwalt Erbrecht Immobilienrecht Berlin

Abhängig ist das Vorliegen und die Höhe des Freibetrags davon, in welchem Verwandschaftsverhältnis Schenker und Beschenkter stehen.

Ein Freibetrag von 500.000 Euro steht Ehegatten zu und einen Freibetrag von 400.00 Euro können die Kinder des Schenkers bzw. des Erblassers in Anspruch nehmen.

200.000 Euro Freibetrag ist für die Enkelkinder des Schenkers vorgesehen. Alle übrigen Erben können sich lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro anrechnen lassen.

Erbrechtliche und immobilienrechtliche Instrumente miteinander verknüpfen

Wenn Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sowohl auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts als auch des Immobilienrechts bewandert ist, profitieren Sie von einer umfassenden Beratung.

Sie können genau planen, welche Vermögenswerte Sie auf welche Weise Ihren Liebsten zukommen lassen möchten.

Die Vor- und Nachteile einer letztwilligen Verfügung und einer Schenkung werden gegeneinander abgewogen und natürlich werden die rechtlichen Besonderheiten der Behandlung von Immobilien in diesem Zusammenhang berücksichtigt.

Kontaktieren Sie jetzt einfach Ihren Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin.

Einen Anwalt für Erbrecht und Immobilienrecht beauftragen!

Sie denken darüber nach, ob es sinnvoller ist Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an einen Verwandten zu übertragen oder das Haus, die Wohnung oder das Grundstück per letztwilliger Verfühung zu vererben? Dann sollten Sie sich die verschiedenen Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen von einem Rechtsanwalt für Erb- und Immobilienrecht erläutern lassen.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag für Klarheit im Falle des Todes sorgen
Wer schon zu Lebzeiten Entscheidungen hinsichtlich der Aufteilung seines Erbes treffen möchte, kann dies auf verschiedene Art und Weise tun.

Es kommen ein notarielles oder ein handschriftliches Testament, ein Ehegattentestament oder ein Erbvertrag als Gestaltungsinstrumente in Betracht.

Um fundierte Entscheidungen in Sachen Erben und Vererben treffen zu können, sollten Sie sich von Ihrem Anwalt für Erbrecht und Immobilienrecht über Themen wie die gesetzliche Erbfolge, den Anspruch auf den Pflichtteil oder die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer informieren lassen.

Nur dann wenn Sie wissen, wer Sie ohne das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung beerben würde können Sie entscheiden, ob Sie eine andere Regelung bevorzugen würden.

Schenkung zu Lebzeiten als Alternative zur letztwilligen Verfügung

Ein alternatives Instrument zur Vorsorge kann die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten sein. Die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten ist mit vielerlei eigener Fragestellungen verbunden.

Diese betreffen die die speziellen formalen Vorgaben bei der Übertragung von Immobilien, wie der Eintragung ins Grundbuch, oder auch vorsorgende Maßnahmen wie Wohnrecht oder Nießbrauch.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Erbrecht kann Sie rechtsgebietübergreifend beraten und Ihnen bei der Berücksichtigung und Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte zur Seite stehen.

Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten

Doch nicht nur Erblasser, sondern auch Erben können sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sei es nun, weil die Erben den Pflichtteilsberechtigten nicht den Pflichtteil herausgeben oder weil die Erbengemeinschaft untereinander um das weitere Vorgehen ringt und streitet.

Vor allen Dingen um Immobilien wird in diesem Zusammenhang häufig gestritten.