Hauskauf Recht

Hauskauf Recht Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-355 13 258

oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@anwaltberlin24.de

Zunächst sollte man sich als Verkäufer beim Hausverkauf mit rechtlichen Details auskennen, um Schadensersatzansprüchen des Käufers vorzubeugen.

Vor Abschluss des notariell beglaubigten Kaufvertrags ist es sinnvoll, alle rechtlichen Fragen zu klären.

Neben dem klassischen Verkauf einer Immobilie, die einem gehört, sollten man sich auch mit Sondersituationen vertraut machen.

Beispielsweise kann es sein, dass eine Immobilie geerbt wird.

Diese lässt sich häufig schwieriger verkaufen, was zum einen an der emotionalen Bindung an das Haus, zum anderen aber auch am Zustand der Immobilie liegen kann.

Wenn man gemeinsam mit anderen, etwa mit den Geschwistern eine Immobilie erbt, befindet man sich automatisch in einer rechtlichen Erbengemeinschaft.

Dies kann zu Zerwürfnissen führen, weshalb man sich auch in diesem Fall mit seinen Rechten und Pflichten auskennen sollte.

Hauskauf Recht – Die Pflichten bestehen aus:

  • Übertragung des Besitzes (wichtig: erst nach Unterschrift des notariellen Kaufvertrags und Zahlungseingang)
  • Informationspflicht über eventuelle Mängel oder Belastungen der Immobilie
  • Bereitstellung aller relevanten Dokumente sowie eines Energieausweises
  • Übernahme der Haftung bei Mängeln (je nach vertraglicher Regelung)

Folgende Rechte bestehen:

  • Man kann das Vorkaufsrecht aussprechen.
  • Man darf vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen wie etwa der pünktlichen Zahlung nicht nachkommt.