Pflichtteil Beratung

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Damit Verwandte aus besonders engen Familienverhältnissen auch nach dem Todesfall abgesichert sind, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses.

Diesen Pflichtteil können sie auch im Falle einer Enterbung einfordern.

Wer Streitigkeiten um einen Pflichtteil vermeiden möchte, sollte sich vor Testamentsaufsetzung anwaltlich beraten lassen.

Der Pflichtteil und seine Bedeutung

Der Pflichtteil soll vor allem Kinder oder andere nahe stehende Personen, die vom Erblasser abhängig gewesen sein könnten, absichern.

Er beträgt stets die Hälfte dessen, was die Person laut gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte.

Die Gesamthöhe berechnet sich aus dem Nachlasswert und dem gesetzlich geregelten Anspruch.

Pflichtteilsberechtigte können nur in sehr seltenen Fällen vollständig enterbt werden.

Pflichtteilsansprüche und -einforderungen

Pflichtteilsansprüche besitzen die Kinder des Verstorben sowie dessen Ehegatte oder Lebenspartner.

Sind keine Kinder vorhanden, haben die Eltern einen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Pflichtteil

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Sind Kinder bereits gestorben, haben aber Enkel oder Urenkel hinterlassen, erhalten diese einen Pflichtteilsanspruch.

Geschwister und Großeltern sowie Nichten, Neffen, Tanten und Onkel hingegen werden nicht bedacht.

Der Pflichtteil kann von den Berechtigten vom Erben eingefordert werden.

In vielen Fällen empfiehlt sich dafür zunächst ein persönliches Gespräch. Sollte es Probleme geben, kann ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, weiterhelfen.

Schwierigkeiten mit Pflichtteilsansprüchen

Pflichtteilsansprüche führen immer wieder zu Schwierigkeiten und Uneinigkeiten. Pflichtteilsansprüche entfallen in wenigen Situationen.

So dürfen auch Kinder beispielsweise vollständig enterbt werden, wenn sie dem Verstorbenen oder einem nahen Angehörigen nach dem Leben trachteten.

Pflichtteilsansprüche können außerdem verjähren. Ansprüche von Enkeln entfallen, wenn die Eltern (also die Kinder des Verstorbenen) das Erbe ausgeschlagen haben.

Auch ein vorzeitiger Erbausgleich oder ein vereinbarter Pflichtteilsverzicht führen zum Entfall des Anspruchs. Probleme treten auch mit nicht selten mit Zieh- oder Stiefkindern auf, da diese grundsätzlich keinen Anspruch haben.

Wer mit eine dieser Situationen konfrontiert ist, sollte sich vor der Aufsetzung eines Testaments um anwaltliche Erbrecht Beratung und entsprechende Lösungen kümmern.