Testament schreiben Beratung

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Um ein Testament zu schreiben, benötigt es zunächst nicht viel:

Jeder, der 16 Jahre oder älter ist, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Testament zu verfassen.

Jedoch sollten dabei ein paar Details beachtet werden.

Grundsätzliche Formvorschriften

Ein handschriftliches Testament muss vom Verfasser selbst erstellt und eigenhändig unterschrieben werden.

Das Testament darf nicht gedruckt oder durch einen anderen Menschen geschrieben worden sein – auch nicht, wenn der Erblasser seine Unterschrift drunter setzt.

Orts- und Datumsangabe sollten ebenfalls vorhanden sein. Dies ist insbesondere wichtig, wenn das Testament ein älteres Testament ersetzten soll.

Testament schreiben

Testament schreiben

Wird ein Testament über mehrere Seiten geschrieben, sollten die Seiten nummeriert werden.

Es empfiehlt sich, auf der ersten Seite die gesamte Seitenzahl zu notieren, um sicherzugehen, dass keine Seite verloren geht.

Die Unterschrift gehört auf die letzte Seite des Testaments. Alternativ kann ein Testament notariell verfasst werden.

Wer darf ein Testament schreiben?

Das Testament darf von jedem geschrieben werden, der mindestens 16 Jahre alt ist. Der Verfasser muss außerdem in der Lage sein, die Bedeutung dieser Willenserklärung zu verstehen und nach ihr zu handeln.

Streitigkeiten über die geistigen Fähigkeiten kommen immer wieder vor – gerade auch bei älteren Menschen, beispielsweise aufgrund von Krankheiten.

Vorsorgemaßnahmen über die Bestätigung der geistigen Fähigkeiten können Abhilfe schaffen.

Minderjährige müssen außerdem auf die notarielle Version des Testaments zurückgreifen. Das eigenständige Verfassen zuhause ist nur ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Ein Testament kann außerdem vor Zeugen erstellt werden. In wenigen Notfall-Konstellationen ist dies sogar notwendig.

Schwierigkeiten mit dem handschriftlichen Testament – Testament schreiben

Ist ein handschriftlich erstelltes Testament nicht eindeutig, ergeben sich daraus schnell Streitigkeiten und Unsicherheiten. Das ist vor allem bei komplexen Familienverhältnissen problematisch.

Grund für Probleme können beispielsweise fehlende Orts- und Datumsangaben sein, mehrdeutige Formulierungen, ausgelassene Details und ähnliches.

Eine anwaltliche Erbrecht Beratung im Vorfeld kann diese Probleme rechtzeitig aufdecken und Hilfe bei der Erstellung eines guten Testaments leisten.

Testament verfassen – Testament aufsetzen, Testament erstellen

Hier ist zu unterscheiden zwischen einem privaten, handschriftlichem und einem notariell beurkundetem Testament.

Ein privates Testament schreibt der Erblassser selbst. Es muss handschriftlich und lesbar verfasst werden, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen werden. Am Ende sollte der Erblasser mit seinem vollen Namen unterschreiben, damit das Testament auch tatsächlich gültig ist.

Ein privatschriftliches Testament ist somit persönlich vom Erblasser verfasst, es fallen daher für die Erstellung keinerlei Kosten an. Erst bei Beglaubigung, Hinterlegung oder Änderung eines hinterlegten Testaments entstehen Kosten.

Die teurere Variante ist das notariell erstellte und beurkundete Testament

Die Kosten für ein notariell erstelltes Testament richten sich nach der Höhe des Nach-lasswerts – ausschlaggebend ist dabei der Zeitpunkt der Erstellung. Was ein Testament genau kostet, richtet sich zudem danach, ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftli-ches Testament (oder einen Erbvertrag) handelt – bei Ersterem wird eine 1,0-fache Ge-bühr fällig, bei Letzterem eine 2,0-fache.

Ein Notar sorgt neben der rechtmäßigen Erstellung eines Testaments auch für die Aufbe-wahrung und Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Auch hierfür entsehen ent-sprechende Kosten.