Haus überschreiben Pflichtteil

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Eigentümer eines Hauses machen sich häufig Sorgen um die Erbschaft.

Soll ein Wunscherbe das Haus erhalten, kann dies aufgrund von Pflichtteilsansprüchen anderer Erben problematisch werden.

Eine Erbengemeinschaft gestaltet die Verwaltung der Immobilie oftmals ebenso schwierig.

Einige Menschen überlegen sich deshalb, das haus zu Lebzeiten zu überschreiben.

Auch dabei müssen jedoch grundlegende Details beachtet werden.

Das Haus an den Wunscherben überschreiben

Durch einen notariellen Übertragungsvertrag kann ein Haus bereits zu Lebzeiten verschenkt werden.

Haus überschreiben Pflichtteil

Haus überschreiben Pflichtteil

Dadurch verringert sich der Nachlass – das Haus und dessen Wert ist schließlich nicht mehr Teil davon.

Gleichzeitig können Steuerfreibeträge auf die Art optimal genutzt werden.

Kinder erhalten beispielsweise alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 EUR.

Ist das Vermögen sehr groß, können durch eine Überschreibung des Hauses mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall große steuerliche Vorteile sichern.

Das gilt auch für alle anderen Schenkungen zu Lebzeiten.

Pflichtteile und Ausgleichszahlungen

Hinterlässt ein Mensch mehrere Pflichtteilsberechtigte – etwa zwei oder drei Kinder – empfiehlt es sich, bereits vor der Übertragung des Hauses über Pflichtteile nachzudenken.

Eine Schenkung, die kurz vor dem Erbfall stattfindet, kann nämlich bis zu 100 % auf den Nachlass angerechnet werden. Damit erhöhen sich auch die Pflichtteile wieder.

Vorangegangene Ausgleichszahlungen an Geschwister, frühzeitige Schenkungen oder auch Pflichtteilsverzichte können die Situation rechtzeitig klären und spätere Streitigkeiten um das Erbe vermeiden.

Auch der Pflichtteilsanspruch und der Anspruch auf den gemeinsamen Hausrat des Ehepartners sollte in diesem Zusammenhang bedacht werden.

Auflagen und andere Details – Haus überschreiben Pflichtteil

Wer das Haus, in dem er selber lebt, zu Lebzeiten überschreiben möchte, sollte auch über Auflagen in dem Übertragungsvertrag nachdenken. Das könnte beispielsweise eine Art Gegenleistung im Pflegefall oder lebenslanges Wohnrecht sein.

Gleichzeitig sollten die Vermögenansprüche aller Pflichtteilsberechtigten rechtzeitig geklärt werden. Ein Anwalt kann bei all diesen Fragen beratend zur Seite stehen.

Unter professioneller anwaltlicher Begleitung kann ein Hauseigentümer bestmöglich eine Lösung erarbeiten, die die eigenen Interessen sowie die Interessen aller (pflichtteilsberechtigten) Erben bedenkt.