Anwalt Berlin Erbrecht – Kanzlei für Erbrecht

Schnelle und kompetente anwaltliche Hilfe in allen Fragen rund um das Erbrecht

Anwalt Berlin Erbrecht: Als Anwalt für Erbrecht in Berlin engagiere ich mich für Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Erbrecht.

Stirbt ein Mensch, ist das eine belastende Situation, die oftmals noch schwieriger wird, weil das Erbe nicht gerecht verteilt wurde, weil sich die Erben nicht einig sind oder weil das Erbe unklar ist, wenn der Verstorbene keine Nachlassverwaltung beauftragt oder ein Testament hinterlassen hat.

In manchen Fällen kommt auch die Frage auf, ob die verstorbene Person testierfähig gewesen ist.

Beratung: 030-355 13 258
Anwalt Berlin Erbrecht

Anwalt Berlin Erbrecht – Kanzlei für Erbrecht in Berlin

Ich biete Ihnen als Anwalt für Erbrecht in Berlin kompetente Beratung und rechtliche Vertretung zu allen Fragen im Erbrecht.

Kontaktieren Sie mich direkt telefonisch oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Anwalt Berlin Erbrecht Schwerpunkte:

  • Testamente und Erbverträge
  • Enterbung und Pflichtteil
  • Erbengemeinschaften
  • Erbschein
  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Beratung in erbrechtlichen Spezialgebieten

Nachfolgend informiere ich Sie detaillierte über meine Schwerpunkte im Erbrecht. Verlassen auch Sie sich auf meine Expertise in erfolgreicher Erbgestaltung und Lösungen in Erbstreitigkeiten. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin garantiere ich Ihnen, in Ihrem Interesse zu handeln.

Die Abrechnung für meine Leistungen als Rechtsanwalt erfolgen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Anwalt Berlin für Erbrecht: Testamente und Erbverträge

Typen von Testamenten, Testament schreiben und Kosten

Es hat schon böse Überraschungen mit und ohne Testament gegeben, aber mit einem Testament sind Sie auf der sicheren Seite und können Erbstreitigkeiten vermieden und Ihren letzten Willen festlegen.

Unterschieden wird zwischen:

  • Einzeltestamenten und Ehegattentestamenten
  • Geschiedenentestamenten
  • Unternehmenstestamenten
  • Behindertentestamenten
  • Erbvertrag
  • Testamente für verschuldete Erben

Sie können Ihren letzten Willen handschriftlich festlegen oder das Testament notariell beurkunden lassen. Ich empfehle meinen Mandaten in der Regel die notarielle Beurkundung. So stellen Sie sicher, dass die formellen Anforderungen eingehalten werden.

Zudem können Sie Ihren letzten Willen amtlich bei einem Nachlassgericht verwahren lassen, das Testament zuhause oder in einem Bankschließfach aufbewahren. Stellen Sie sicher, dass die Erben nicht lange suchen müssen. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung zum Thema Testament und Testamentsgestaltung.

Beratung: 030-355 13 258

Anwalt Berlin für Erbrecht: Enterbung und Pflichtteil

Anwaltliche Leistungen bei Enterbung und Pflichtteilsrecht

Nicht immer geht man im Guten auseinander. Soll der letzte Wille eine Enterbung beinhalten oder die Erben nur den Pflichtteil erhalten, sollten Sie als Erblasser anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sodass die Rechtmäßigkeit Ihres letzten Willens gewährleistet ist.

Ich beraten Sie bei der Gestaltung testamentarischer Enterbungen, gestalte mit Ihnen das Testament, das Pflichtteilsansprüche regelt und stelle sicher, dass die Nachfolgegestaltung gesetzlich einwandfrei geregelt ist.

Die oftmals konfliktreiche Erbengemeinschaft

Selten sind sich alle einig

Die Erbengemeinschaft stellt im deutschen Recht häufig eine konfliktreiche Situation dar, denn selten sind sich alle einig. Ohne Testament ist es sehr schwierig, aber selbst mit einem Testament können jahrelange Streitigkeiten entstehen.

Ich berate Sie als Anwalt für Erbrecht in Berlin zur rechtlichen Struktur einer Erbengemeinschaft, zur Haftung und Auskunftsansprüchen unter den Erben und vertrete Sie anwaltlich bei Auseinandersetzungen.

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft oder möchten als Erblasser eine Erbengemeinschaft testamentarisch festlegen, rufen Sie mich an. Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin für eine persönliche Beratung.

Der Erbschein und das Erbscheinverfahren

Wenn Erben sich nicht einig sind…

…stehe ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht zur Seite. Der Erbschein ist ein zentrales Dokument im Erbfall und sollte zur Regelung beitragen. Das tut er auch, sind sich die Erben aber nicht einig, kommt es zum Erbscheinverfahren durch das Nachlassgericht.

Außerdem ist zu prüfen, ob es Alternativen zum Erbschein gibt, wie zum Beispiel die Vollmacht des Erblassers, ein Testamentsvollstreckungszeugnis oder ein eröffnetes notarielles Testament.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an meine Anwaltskanzlei in Berlin und holen Sie sich anwaltliche Hilfe an Ihre Seite, wenn es zu Uneinigkeiten oder gar zu einem Erbstreit kommt. Ich vertrete Ihre Interessen und Ihr Recht.

Anwalt Berlin für Erbrecht: Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

So vermeiden Sie hohe finanzielle Belastungen für die Erben

Wussten Sie, dass ein Erbe nachhaltig durch die Erbschaftssteuer beschädigt werden kann? Nicht selten muss ein Unternehmen oder eine Immobilie veräußert werden, wenn die Erbschaftssteuer aufgebracht werden muss.

Das muss nicht sein und ich berate Sie zu den Möglichkeiten, die Ihnen die Erbschaftssteuer und / oder lebzeitige Schenkungen bieten. Das deutsche Steuerrecht beinhalt legale Möglichkeiten die Erbschaftssteuer zu senken, doch viele Erblasser lassen sich leider nicht rechtzeitig beraten.

Handlungsbedarf besteht vor allem bei Immobilien und Betriebsvermögen, Gütertrennung und Auslandsvermögen, dem Berliner Testament und entfernten Erben.

Kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie mich als Rechtsanwalt schauen, wie wir gemeinsam den bestmöglichen Weg finden.

Beratung: 030-355 13 258

Testamentsvollstreckung: Kanzlei für Erbrecht in Berlin

Als Anwalt für Erbrecht berate und vertrete ich sowohl Erben als auch Testamentsvollstrecker in allen Fragen der Beendigung der Testamentsvollstreckung.

Muss der Testamentsvollstrecker entlassen werden, ist eine anwaltliche Beratung meist unumgänglich, denn die Gründe liegen meist in einer groben Pflichtverletzung seitens des Testamentsvollstreckers.

Die Unternehmensnachfolge im Erbrecht

Gestalten Sie die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen

Ich berate KMU und große Unternehmen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Verlassen Sie sich nicht allein auf das Erbrecht, sondern gestalten Sie die Unternehmensnachfolge nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Bei der Unternehmensnachfolge sind viele wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die im Vorfeld gemeinsam mit einem Anwalt ausgearbeitet werden können.

Setzen Sie sich frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge auseinander, die richtig angegangen zwischen drei und fünf Jahren dauern kann. Mit meiner Expertise als Anwalt für Erbrecht in Berlin biete ich Ihnen kompetente Beratung und Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge.

Spezialfragen im Erbrecht – Anwalt in Berlin für Erbrecht

Selbstverständlich berate ich Sie auch zu Spezialfragen im Erbrecht, zum Beispiel zu Steuerhinterziehung bei Nachlässen. Außerdem biete ich Ihnen gutachterliche Stellungnahmen in erbrechtlichen Spezialgebieten.

Erbrechtsanwalt in Berlin

Wenden Sie sich an meine Anwaltskanzlei in Berlin und sorgen Sie rechtzeitig vor. Überlassen Sie im Erbfall nichts dem Zufall. Als Erbrechtsanwalt vertrete ich Erben und Erblasser und vertrete die Interessen meiner Mandanten. Als Erbrechtskanzlei konnte ich schon viele Erbgestaltungen mitbegleiten und Erbstreitigkeiten lösen.

Für eine unverbindliche Anfrage rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail. Mein Honorar im Erbrecht wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Die Kosten bemessen sich in einigen Fällen auch nach dem Gegenstandswert. Selbstverständlich erhalten Sie von mir vorab einen Gebührenrahmen und einen Kostenvoranschlag.

Beratung: 030-355 13 258