Wie hoch ist der Pflichtteil

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Grundsätzlich beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Insoweit müssen bei der Berechnung alle Verwandten berücksichtigt werden, auch die, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2310 BGB).

Ausgeschlossen sind diese Personen, wenn sie erbunwürdig sind, enterbt wurden oder die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Als Beispiel wird der Witwer Rudi genannt, er verstirbt und hinterlässt drei Kinder Helga, Thomas und Susanne.

Wie hoch ist der Pflichtteil

Wie hoch ist der Pflichtteil

Helga hat schon vor dem Tod ihres Vaters auf ihr Erbe verzichtet.

Thomas ist Alleinerbe.

Susanne wurde enterbt.

Wie hoch ist der Pflichtteil, den Susanne von Christoph verlangen kann?

Um diesen Pflichtteil zu berechnen, müssen die gesetzlichen Erben feststehen.

Ohne Testament wären die Kinder jeweils zu einem Drittel Erbe geworden.

Helga hat verzichtet, so dass ihr gesetzlicher Erbteil bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt wird.

Nach gesetzlicher Erbfolge (ohne Helga) stünde Thomas und Susanne jeweils die Hälfte des Nachlasses zu.

Da die Mutter Susanne enterbt hat, erhält er aber nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil, also ein Viertel des Nachlasses.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie bei allen Fragen.