Verkauf mit Nießbrauch

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Wer Nießbrauchrecht an einer Immobilie (oder Teilen von einer Immobilie) hat, darf nicht nur darin wohnen, sondern auch Nutzen aus ihr ziehen.

Das Recht auf Nießbrauch bleibt auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen.

Der Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauchrecht kann entsprechend schwieriger sein.

Die Immobilie mit Nießbrauchrecht

Besteht Nießbrauchrecht an einer Immobilie oder Teilen von ihr, darf der Berechtigte in der Immobilie wohnen.

Er hat weiterhin das Recht darauf, finanziellen oder anderweitigen Nutzen aus ihr zu ziehen.

Verkauf mit Nießbrauch

Verkauf mit Nießbrauch

Das bedeutet beispielsweise auch, dass es ihm erlaubt ist, die Immobilie selber zu vermieten.

Im Gegenzug dazu muss er sich auch um die normale Instandhaltung kümmern.

Verkaufen darf er die Immobilie jedoch nicht – dies obliegt allein dem Eigentümer.

Er darf sich ebenso wenig gegen einen Verkauf wehren.

Ist das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen, erlischt es durch den Verkauf und Eigentümerwechsel nicht.

Der neue Eigentümer muss sich mit dem Nießbrauchrecht abfinden.

Der Verkauf mit Nießbrauchrecht

Da der neue Eigentümer in der Regel nach eigenen Vorstellungen mit der neuen Immobilie verfahren möchte, senkt das Nießbrauchrecht meistens den Wert der Immobilie.

Der Verkauf ist grundsätzlich möglich, einen Käufer zu finden oftmals schwierig.

Wie einfach der Verkauf einer solchen Immobilie ist und wie groß die finanziellen Einbußen hängt sehr vom Einzelfallt ab – etwa vom Alter des Berechtigten, davon, ob das Nießbrauchrecht befristet ist oder ob das Nießbrauchrecht an der gesamten Immobilie oder nur Teilen von ihr besteht.

Alternativ zum Verkauf mit Nießbrauchrecht kann der Eigentümer dem Berechtigten eine Abfindung vorschlagen, um das Recht zum Nießbrauch aufzugeben.

Professionelle Hilfe vor Verkauf – Verkauf mit Nießbrauch

Vor dem Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten und die rechtliche Lage zu klären. Ob eine Abfindung Sinn macht und in welcher Höhe kann ein Anwalt oft am besten beurteilen.

Außerdem lassen sich mit professioneller Hilfe auch Fragen zu etwaigen Befristungen oder Bedingungen im Zusammenhang mit dem Nießbrauchrecht klären.

Ein Anwalt für Immobilienrecht sorgt letztlich auch dafür, dass alle notwendigen Schritte fehlerfrei vorgenommen werden – etwa die Austragung des Nießbrauchrechts aus dem Grundbuch.