Testament handschriftlich
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Ein handschriftliche Testament besagt, dass dieses vom Erblasser vollständig eigenhändig per Hand geschrieben wurde.
Ein Testament, das mit einer Schreibmaschine oder an einem PC mit anschließendem Ausdruck und Unterschrift verfasst wurde, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Derartige Testamente sind von vornherein unwirksam und können nicht verwertet werden.
Eine notarielle Beurkundung ist bei einem privaten Testament nicht nötig. Dies kann selbst geschrieben werden, ohne dass es der Beurkundung eines Notars bedarf.
Um jedoch sicherzugehen, kann der Erblasser den Text selbstverständlich von einer neutralen Person unterschreiben lassen.
Er kann sich zudem von einem Zeugen bekunden lassen, dass der Text in der vorliegenden Form vom Erblasser verfasst wurde.