Pflichtteil Erbe Kind

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Der Pflichtteilsanspruch in Deutschland besteht für Kinder in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Die Berechnung eines konkreten Pflichtteils bemisst sich an der gesetzlich vorgesehenen Erbquote. Verstirbt zum Beispiel der Vater von zwei Kindern (Sohn und Tochter), dessen Frau bereits vor ihm verstorben war, steht den Kindern nach dem Gesetz grundsätzlich jeweils die Hälfte des Vermögens des Vaters zu.

Hat nun beispielsweise der Vater seinen Sohn enterbt, steht diesem noch die Hälfte der Hälfte zu. Der Pflichtteil bei zwei Kindern beträgt also ein Viertel.

In dem Beispiel hat der enterbte Sohn einen Anspruch in Höhe von einem Geldbetrag in Höhe von einem Viertel des Gesamtwerts der Erbschaft gegen die Tochter als Erbin.

Pflichtteil Erbe Kind

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Zu unterscheiden ist dabei der Aktivnachlass, also die Summe aller vorhandenen positiven Vermögenswerte des Verstorbenen im Moment des Erbfalls, von dem Passivnachlass, zu dem die Schulden des Erblassers gegenüber Dritten gehören, die er zu seinen Lebzeiten aufgenommen hat.

Dazu gehören auch gegenüber Banken Kredite sowie Beerdigungskosten und sonstige, mit dem Versterben anfallende Kosten.

Zum Aktivnachlass gehören insbesondere Eigentum oder Miteigentum an Immobilien wie Häusern, Grundstücken oder Wohnungen, persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck und alle sonstigen Technikgegenstände die im Haushalt vorhanden sind, oder Gegenstände wie Autos, Motorräder und alle anderen Gebrauchsgegenstände.

Vor Allem aber auch Forderungen gegen Dritte oder gegen Banken wie Sparkonten, Aktiendepots oder sonstige Wertpapiere.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin berate ich Sie in Ihrem Sinne und Interesse.