Pflichtteil Ehepartner berechnen

Pflichtteil Ehepartner berechnen – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-355 13 258

oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@anwaltberlin24.de

Liegt kein Ehevertrag oder sonstige Regelungen vor, erhält bei dem üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Ehepartner somit nach dem Ableben des Ehe-partners ein Viertel des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind, außerdem noch ein Viertel aus dem pauschalen Ausgleich des Zugewinns.

Der Ehepartner hat somit Anspruch auf einen erhöhten gesetzlichen Erbteil von 50 % des Nachlasses. Sein Pflichtteil liegt bei der Hälfte des Erbteils, also bei einem Viertel des Nachlasswertes.

Im Falle der Gütertrennung darf der Ehepartner nach seinem Ableben als gesetzlichen Erbteil in Anspruch nehmen:

  • die Hälfte des Nachlasses bei einem Kind
  • ein Drittel des Nachlasses bei 2 Kindern

Der Pflichtteil beträgt davon jeweils die Hälfte, bei einem Kind also ein Viertel, bei 2 Kin-dern ein Sechstel des Nachlasses.

Die genaue Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt vom Bestand und Wert des Nachlasses ab.

Pflichtteil Ehepartner berechnen

Pflichtteil Ehepartner berechnen

Dieser ergibt sich, indem man alle zum Nachlass gehörenden Aktiva (z. B. Geldver-mögen, Grundstücke, Wertpapiere, Kunstgegenstände) und Passiva (z. B. Schulden, Be-erdigungskosten, Kosten für Nachlassverwaltung) saldiert.

Dazu wird eine Art „Nachlass-Bilanz“ erstellt.

Die summenmäßige Bezifferung erfolgt dann anhand des Verkehrswertes bzw. anhand des am Markt erzielbaren Normalverkaufspreises.

Stichtag für die Bewertung des Nachlasses ist der Todestag. Eine spätere Wertsteigerung oder eine Wertminderung bleibt un-berücksichtigt.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.