Nießbrauch verkaufen

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Nießbrauchrecht an einer Immobilie erlaubt dem Inhaber des Rechts, aus der Immobilie nutzen zu ziehen.

Das Verkaufen einer Immobilie mit Nießbrauchrecht ist grundsätzlich möglich – kann jedoch schwierig werden.

In vielen Fällen kann allerdings eine rechtzeitige anwaltliche Beratung die Situation vereinfachen.

Nießbrauchrecht an einer Immobilie

Nießbrauchrecht ist ein gesteigertes Wohnrecht – der Inhaber des Rechts darf also entweder selber in der Immobilie wohnen (und beispielsweise Gewinn aus dem dazugehörigen Garten ziehen) oder die Wohnung selber für den finanziellen Gewinn nutzen (beispielsweise durch Vermietung).

Dafür muss er sich um die normale Instandhaltung kümmern.

Größere bauliche Umgestaltungen sowie der Verkauf der Wohnung obliegen jedoch dem Eigentümer.

Nießbrauch verkaufen

Nießbrauch verkaufen

Nießbrauchrecht kann in das Grundbuch eingetragen werden – in dem Fall erlischt es auch durch einen Eigentümerwechsel nicht.

Wird die Immobilie verkauft, muss sie mit dem Nießbrauchrecht verkauft werden.

Wer das nicht möchte, sollte das Nießbrauchrecht nur vertraglich festhalten.

In dem Fall gilt der Vertrag nur zwischen den Parteien, die ihn geschlossen haben – das Nießbrauchrecht an der Immobilie erlischt dann mit Eigentümerwechsel der Immobilie.

Verkauf mit eingetragenem Nießbrauchrecht

Ist das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen, senkt das meist den Wert der Immobilie – schließlich möchten neue Eigentümer in der Regel mit der Immobilie nach eigenen Vorstellungen verfahren.

Wie groß der finanzielle Verlust ist, hängt vom Einzelfall ab. Meist spielen das Alter des Nießbrauchrechtinhabers und die Ausmaße des Rechts eine Rolle (also ob das Recht an der gesamten Immobilie oder nur an Teilen von ihr besteht).

Wird es für den Eigentümer schwierig, kann der Eigentümer dem Nießbraucher eine Abfindung vorschlagen, um das Recht zu lösen.

Diese Änderung muss ebenfalls ins Grundbuch eingetragen. Der Nießbraucher ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Abfindung anzunehmen.

Nießbrauchrecht mit Befristung – Nießbrauch verkaufen

Wer spätere Sorgen um das Nießbrauchrecht umgehen möchte, kann das Recht von vorneherein nur für eine bestimmte Dauer oder bis zum Eintritt einer bestimmten Bedingung festlegen.

In dem Fall erlischt das Recht nach Ablauf der Dauer oder bei Eintritt der Bedingung automatisch.

Letztlich kann Nießbrauch auch aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch durch den Nießbraucher beendet werden.

Herrschen Rechtsunsicherheiten, sollte zeitnah ein Anwalt für Immobilienrecht informiert werden.