Miteigentumsanteil Grundstück Rechte

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Teilen sich mehrere Eigentümer einen gemeinschaftlichen Eigentumsbereich, werden sogenannte Miteigentumsanteile festgelegt.

Ein Miteigentumsanteil ist der Teil eines Eigentümers an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Miteigentümer haben bestimmte Rechte und Pflichten rund um das gemeinsame Eigentum.

Bruchteilsgemeinschaften und gesamthänderische Erbengemeinschaft

Wer mit mindestens einer anderen Person gemeinsam eine Immobilie oder ein Grundstück erwirbt, erhält diese in einer sogenannten Bruchteilsgemeinschaft.

Miteigentumsanteil Grundstück Rechte

Miteigentumsanteil Grundstück Rechte

Miteigentümer nach Bruchteilen können nur die zur Erhaltung der Immobilie oder des Grundstück notwendigen Maßnahmen im Alleingang unternehmen.

Alles andere muss gemeinschaftlich entschieden werden.

Die Verwaltung kann jedoch nach Stimmenmehrheit geordnet werden.

Bruchteile können verkauft werden.

Soll die Gemeinschaft ausgelöst werden, haben Miteigentümer nach Bruchteilen das Recht, die Auflösung durch Verkauf der Immobilie oder des Grundstücks zu verlangen.

Eine gesamthänderische Erbengemeinschaft entsteht, wenn die Sache durch Erbe mehreren Personen zufällt.

Auch dann besitzen die Miterben Miteigentum. Auch in diesem Fall dürfen nur notwendige Maßnahmen von einer Person alleine durchgeführt werden. Alles andere muss gemeinschaftlich beschlossen werden.

Jeder Miterbe kann die Auflösung, insbesondere durch Verkauf, verlangen. Sind die anderen Miterben nicht einverstanden, führt dies zur Teilungsversteigerung.

Das Wohnungseigentum – Miteigentumsanteil Grundstück Rechte

Das Wohnungseigentum ist eine Art Sonderfall des Miteigentums. Hier entsteht getrenntes Eigentum an (mindestens) zwei getrennten Wohnungen durch Vertrag oder Teilung.

Gleichzeitig besteht gemeinschaftliches Eigentum an gemeinschaftlich genutzten Flächen.

Ein Beispiel für diesen Sonderfall: Zwei Miteigentümer haben ein Haus mit zwei getrennten Eigentumswohnungen.

Jeder hat Eigentum an einer Wohnung. Gemeinsames Eigentum besteht an Flächen wie dem Hausflur, dem Fahrradkeller, der Garage, etc.

Miteigentümer und ihre Rechte

Miteigentümer haben nur begrenzte Rechte. Niemand hat Anspruch an einem ganz bestimmten Teil des Grundstücks oder der Immobilie – es wird immer nur von einem ideellen bzw. einem Wertanteil ausgegangen.

Daher ist die Auflösung der Gemeinschaft in vielen Fällen die einfachste und vorteilhafteste Lösung für alle Beteiligten.

Da es in diesen Konstellationen schnell zu Unstimmigkeiten kommen kann, sollten die Auseinandersetzungen stets von einem Anwalt für Immobilienrecht begleitet werden.