Erbschaft Pflichtteil

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So stark einige Familienbündnisse auch sind, so sehr zerstreiten sich auch Familien immer wieder.

In manchen Fällen geht ein Streit sogar so weit, dass Familienmitglieder ganz oder teilweise enterbt werden sollen.

Aufgrund des sogenannten Pflichtteils der Erbschaft ist die vollständige Enterbung besonders nahe stehender Verwandten nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Der Pflichtteil in der Erbschaft

Der Pflichtteil ist ein Mindestbetrag, der bestimmten Familienmitgliedern im Erbfall zusteht, auch wenn diese in einem letzten Willen nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt werden.

Er beträgt jeweils die Hälfte dessen, was dem jeweiligen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Hinterlässt ein unverheirateter Verstorbener beispielsweise ein Kind, wäre dies nach gesetzlicher Regelung ohne Testament Alleinerbe geworden.

Wird das Kind nun ausdrücklich enterbt – etwa weil ein anderer Alleinerbe eingesetzt wird – steht dem Kind ein Pflichtteil in Höhe von 50 % des Nachlasses zu. Dies soll die Absicherung enger und gegebenenfalls abhängiger Verwandter gewährleisten.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Von dem Pflichtteil darf nur in sehr seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden.

Erbschaft Pflichtteil

Erbschaft Pflichtteil

Das gilt etwa dann, wenn der Erbe dem Verstorbenen oder einer ihm nahe stehenden Person nach dem Leben trachtete.

Das gleiche gilt, wenn der Erbe dem Verstorbenen oder einer ihm nahe stehenden Person durch ein schweres Verbrechen einen Schaden zufügte (beispielsweise durch eine schwere Körperverletzung).

Erben können freiwillig oder in vorheriger Absprache mit dem Erblasser auf ihren Pflichtteil verzichten.

Pflichtteile klären – Erbschaft Pflichtteil

Insbesondere Kinder und verheiratete oder eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Ein solcher Pflichtteilsanspruch verjährt allerdings nach drei Jahren.

Die Berechtigten müssen den Anspruch geltend machen, um ihren Pflichtteil zu erhalten. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass vor dem Todesfall gemachte Geschenke auf den Pflichtteil angerechnet werden können.

Wer klären möchte, wie viel ihm im Erbfall zusteht oder wer die Verteilung des eigenen Nachlassen frühzeitig klären möchte, sollte sich rechtzeitlich um anwaltliche Beratung für Erbrecht kümmern.