Erbschaft Freibetrag

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Sobald das Finanzamt über ein Erbe informiert wurde, ist dieser Erbe gegenüber dem Fi-nanzamt zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet. Doch durch die sogenannte Frei-betragsregelung kann es jedoch sein, dass keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist.
Es wird hier von sogenannten (Erb-) Steuerklassen gesprochen.

Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder und Eltern, Enkel ect.

Steurklassse II: Geschwister und blutsverwandte Neffen und Nichten

Steuerklasse III: Alle nicht verwandten Personen

Die Freibeträge der Erbschaftssteuer werden nach § 16 ErbStG geregelt.
Die Höhe der Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepartner500.000 Euro
ILeibliche Kinder, Stief- oder Adoptivkinder, Enkel,
deren Eltern bereits verstorben sind
400.000 Euro
IEnkel200.000 Euro
IEltern, Großeltern100.000 Euro
IIGeschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder20.000 Euro
IIINicht verwandte Personen20.000 Euro

Wurde der Erblasser vor seinem Ableben unentgeltlich oder nur gegen eine unzureichende Bezahlung gepflegt?

Erbschaft Freibetrag

Erbschaft Freibetrag

Dann kann zur Senkung der Erbschaftssteuer laut §13 Abs.1 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) ein Pflegefreibetrag geltend gemacht werden.

Dieser Pflegefreibetrag wird zusätzlich zum regulären Freibetrag gewährt.

Gleiches gilt auch für die Schenkungssteuer.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie in allen Fragen in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.