Erben ohne Testament

Erben ohne Testament – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-355 13 258

oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@anwaltberlin24.de

Hinterlässt eine Person nach ihrem Tod kein Testament, so greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Diese gesetzliche Erbfolge bestimmt dann, wer den Nachlass bekommt. Auch wenn man im Großen und Ganzen Vertrauen in diese gestzlichen Regelungen haben sollte, nicht alles wird jedoch vom Gesetzgeber bedacht.

So, beispielsweise, wenn neben der Familie auch noch ein Lebensgefährte, oder Stief- und Patenkinder sowie Freunde etwas bekommen sollen.

Erben ohne Testament

Erben ohne Testament

Wer daher Personen, die neben den gesetzlichen Erben etwas erben sollen, bedeneken möchte, sollte daher ein Testament erstellen.

Wenn z.B. ein Ehegatte verstirbt, erbt der andere nicht automatisch alles.

Sind Kinder des Erblassers vorhanden, bekommt dieser Ehegatte nach dem Ehegattenerbrecht die eine Hälfte des Vermögens, die andere steht den Kindern zu.

In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft, was bedeutet, dass allen Erben zunächst alles gemeinsam gehört:

Haus, Geld, Auto, Wertpapiere. Die Erben sind dann in der Pflicht, dies alles mühsam aufzuteilen.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie in allen Erbrechts Fragen in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.