Berliner Testament Erbfolge

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Im Rahmen der letztwilligen Verfügungen gibt es auch gemeinschaftliche Testamente.

Eine spezielle Variante solch eines gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament.

Dieses wird meist gemeinsam von Eheleuten aufgesetzt, die Kinder haben.

Das Besondere am Berliner Testament ist, dass sich die Ehegatten in der Willenserklärung bis auf Widerruf als gegenseitige Alleinerben einsetzen.

Berliner Testament Erbfolge

Berliner Testament Erbfolge

Verstirbt in solch einem Fall einer der Ehegatten, geht das Erbe zunächst auf den Ehepartner über.

Wichtig ist es in solch einem Fall, dass die Ehepartner, die sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben, dies auch ausdrücklich schriftlich fixieren. Mangelt es an einer solchen expliziten, gegenseitigen Erklärung zu Alleinerben, greift im Zweifelsfall die gesetzliche Erbfolge.

Durch ein Berliner Testament wird die gesetzliche Erfolge (insbesonder der Kinder der Eheleute) ausgeschlossen.

Das gemeinschaftliche Berliner Testament hat somit besonderes Vorteile für Ehepartner, die im ersten Erbgang eine Erbengemeinschaft auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge auschließen möchten.

Denn wenn sich Eheleute im Berliner Testament zu Alleinerben erklären, geht im Todesfall des einen Ehepartners im ersten Erbgang der gesamte Nachlass auf den noch lebenden Partner über.

Auf diese Art können Entscheidungen hinsichtlich der Erbschaft durch überlebende Elternteile ohne Mitspracherecht Dritter getroffen werden.

Als Anwalt für Erbrecht berate ich Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.