Testament Beratung
Testament Beratung – Jetzt anrufen und informieren: Tel. 030-355 13 258
oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@anwaltberlin24.de
Wer seinen letzten Willen klären möchte, benötigt dafür im Grunde nur ein Blatt Papier und einen Stift:
Schon lässt sich ein Testament aufsetzten.
Damit der Wille später tatsächlich eindeutig interpretiert wird und es keine Streitigkeiten und Unsicherheiten unter den Verbliebenen gibt, sollte man beim Aufsetzen des Testaments jedoch ein paar Dinge beachten.
Formvorschriften des Testaments
Ein Testament kann grundsätzlich von jedem, der mindestens 16 Jahre alt ist, handschriftlich erstellt werden. Dafür wird kein Notar benötigt.
Wichtig ist jedoch, dass das Testament tatsächlich eigenhändig geschrieben wird – das Tippen am Computer oder gar das Diktieren einer anderen Person genügen nicht. Außerdem muss das Testament unterschrieben werden.
Die Angabe von Ort und Datum sind nicht zwingend notwendig, verhelfen einem guten Testament jedoch zu seiner Eindeutigkeit.
Alternativ kann das Testament bei einem Notar aufgesetzt werden. Auch die Anwesenheit von Zeugen kann in vielen Fällen vorteilhaft sein.
Die Details des Testaments – Testament Beratung
Ein Testament kann eine komplizierte Angelegenheit sein, da zahlreiche Details beachtet werden sollten.
Grundsätzlich darf jeder sein Hab und Gut nach freiem Willen aufteilen. Allerdings erhalten bestimmte Verwandte stets einen Pflichtteil – auch wenn sie ausdrücklich enterbt werden.
Nur sehr wenige Fälle erlauben das vollständige Enterben von Verwandten, die einen Pflichtteilsanspruch haben.
Sollen bestimmte Gegenstände oder Immobilien gezielt in die Hände bestimmter Personen gehen, sollte dies über ein Vermächtnis geklärt werden.
Wer noch minderjährige Kinder als Alleinerben einsetzten möchte, sollte einen Vormund bestimmen, für den Fall, dass beide Eltern gleichzeitig sterben (beispielsweise durch einen Unfall).
Ehepaare und Lebenspartner können außerdem darüber nachdenken, ein gemeinsames Testament zu erstellen.
Letztlich sollte auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass ein Erbe den Nachlass gar nicht annehmen möchten. Für diese Fälle empfiehlt es sich, auch einen Ersatzerben zu bestimmen.
Gute Vorbereitung beugt Erbstreitigkeiten vor
Wer Erbstreitigkeiten vermeiden möchte, sollte sich vor Aufsetzen des Testaments anwaltliche Beratung suchen.
Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht kann dafür sorgen, dass das Testament eindeutig ist und alle Eventualitäten bedenkt.
Gerade bei großen Familien, großen Erbsummen und komplizierten Verwandtschaftsverhältnissen ist dies sehr hilfreich.