Haus vererben
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Wer ein Haus vererben möchte, sollte sich am besten im Vorfeld über die Rechtslage informieren.
Gerade wenn ein Haus den Großteil des Vermögens darstellt und es mehrere Pflichtteilsberechtigte gibt, kann das Klären bestimmter Details im Vorfeld viele Streitigkeiten und Unsicherheiten nach dem Todesfall verhindern.
Haus vererben – die Rechtslage
Ist nichts durch einen letzten Willen geklärt, wird das Haus nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Diese ist in den §§ 1924 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geklärt.
In der Regel erhalten der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder die Immobilie.
Je nachdem wie viele Erben zurückgelassen werden, haben die Verbliebenen unter Umständen alle gemeinschaftlichen Anspruch auf die Immobilie bzw. einen Vermögenswert.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam mit dem Verstorbenen gewohnt haben, haben grundsätzlich Anspruch auf den gemeinsamen Hausrat und Hochzeitsgeschenke.
Den Wunscherben durch Testament bestimmen
Wie alle anderen Vermögenswerte, kann jeder auch ein Haus durch seinen letzten Willen gezielt an einen Wunscherben vererben.
Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass andere Erben unter Umständen einen Pflichtteilsanspruch besitzen.
Hat ein Verstorbener beispielsweise zwei Kinder und ist nicht verheiratet, dann erben diese Kinder grundsätzlich jeweils 50 %.
Wird ein Kind als Alleinerbe eingesetzt, hat das andere Kind immer noch Anspruch auf 25 % des Erbes.
Der Anspruch bezieht sich zwar nur auf den Wert des Vermögens und nicht auf bestimmte Gegenstände oder Immobilien – dennoch bedeutet dies, dass das alleinerbende Kind das andere auszahlen muss.
Vermächtnis, Schenkung und andere Optionen
Wer sicher gehen möchte, dass das Haus ohne Streitigkeiten in die richtigen Hände fällt, sollte im Vorfeld das Erbe gut durchdenken.
Wie hoch ist der Wert des gesamten Vermögens und wie hoch werden die Pflichtteile anfallen?
Kann das Vermögen in einzelne Vermächtnisse aufgeteilt werden (beispielsweise könnte ein Kind das Haus, ein anderes das Auto erhalten)?
Unter Umständen könnte sogar eine Schenkung zu Lebzeiten die beste Lösung sein.
Ein Anwalt des Erbrechts steht bei all diesen Fragen beratend zur Seite.