Erbe ausschlagen Beratung

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Ein Erbfall führt in vielen Fällen zu einer Vermögenserweiterung.

Viele Menschen nehmen das Erbe aus diesem Grund, oder weil es eine emotionale Bedeutung hat, gerne an.

Allerdings kommt ein Erbe auch mit Verpflichtungen.

In manchen Fällen sollte über die Annahme des Erbes nachgedacht werden.

Das Erbe ausschlagen

Wer ein Erbe nicht annehmen möchte, schlägt es aus. Für die Ausschlagung ist eine Erklärung vor dem zuständigen Nachlassgericht erforderlich.

Die Regelungen zur Ausschlagung finde sich in den §§ 1942 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Erben haben eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen.

Erbe ausschlagen

Erbe ausschlagen

Die Frist beginnt mit Kenntnis über den Erbfall.

Wird das Erbe nicht wirksam ausgeschlagen, gehen sowohl Vermögen als auch Schulden des Verstorbenen an den Erben über.

Wann lohnt sich das Ausschlagen?

Ob es sich lohnt, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, hängt vom Vermögen bzw. von den Schulden des Verstorbenen ab.

Gerade wenn der Erbe nicht mit dem Verstorbenen zusammengewohnt oder detailgenau über dessen finanzielle Situation informiert war, ist Nachforschung empfehlenswert.

Erst wenn die Details des Nachlasses geklärt sind, wird zuverlässig ersichtlich, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte.

Wird das Erbe ausgeschlagen, geht es an die nächste Person der Erbfolge über. Eltern sollten deshalb die Erbschaft direkt für ihre minderjährigen Kinder mitausschlagen.

Erbe ausschlagen – Was noch zu beachten ist

Kosten für die Bestattung müssen in jedem Fall bezahlt werden. Schlagen alle Erben das Erbe aus, übernehmen die unterhaltspflichtigen Verwandten (Eltern oder Kinder des Verstorbenen) diese Kosten.

Sind unterhaltspflichtige Verwandten nicht vorhanden, regelt das Bestattungsgesetz, wer für die Kosten aufkommt. Das können auch entferntere Verwandte sein. Schlagen alle Erben das Erbe aus, geht der Nachlass außerdem an den Staat über. Dieser kümmert sich jedoch nicht um die Begleichung etwaiger Schulden.

Wer das Erbe nicht direkt ausschlagen möchte, kann sich um eine sogenannte Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren bemühen.

Gerade in unklaren und unübersichtlichen Fällen sollte anwaltliche Beratung für Erbrecht gesucht werden.