Berliner Testament Beratung

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Viele Paare möchten sich für den Todesfall gegenseitig absichern.

Diesen Zweck erfüllt das Berliner Testament.

Dabei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen.

Allerdings sollten auch die damit einhergehenden Verpflichtungen sorgfältig betrachtet werden.

Berliner Testament – die Absicherung des Alleinerben

Der Hauptvorteil des Berliner Testaments liegt in der Absicherung des Partners.

Der Partner wird als Alleinerbe eingesetzt und erhält im Todesfall alles.

Berliner Testament

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Dadurch wird gewährleistet, dass er weiterhin ein geregeltes leben führen und in der gemeinsamen Immobilie leben bleiben darf.

Auch die dadurch entstehende Klarheit über das Erbe ist ein enormer Vorteil und kann Streitfällen vorbeugen.

Ein Berliner Testament benennt außerdem, wer Erbe wird, wenn auch der zweite Partner verstirbt.

Alle Erbrechtsentscheidungen können auf die Art im Vorfeld gemeinsam geklärt werden.

Die Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament kommt mit einer starken Bindungswirkung.

Das bedeutet, ein Partner kann das Testament alleine nicht mehr ändern – weder zu Lebzeiten des anderen Partners noch nach dessen Tod.

Stirbt nun ein Partner frühzeitig, stehen jedoch die Chancen hoch, dass sich die Lebensumstände des Verbliebenen nochmal dramatisch verändern.

In einigen Fällen heiraten Verbliebene neue und gründen sogar nochmal eine Familie mit Kindern.

Ohne entsprechende Klausel bleiben sie jedoch an das Berliner Testament gebunden.

Das gleiche gilt für Fälle, in denen sich eine Familie zerstreitet.

Außerdem könnten Kinder aus der gemeinsamen Beziehung mit dem Berliner Testament Probleme haben und ihre Pflichtteile schon nach dem ersten Todesfall einfordern.

Besonders wohlhabende Familien können letztlich auch steuerliche Nachteile erfahren, wenn die Freibeträge der Kinder nicht rechtzeitig genutzt werden.

Zusätzliche Klauseln verhindern Streitigkeiten

Wer ein Berliner Testament aufsetzten möchte, sollte vorsorglich einige zusätzliche Klauseln einbinden, um spätere Schwierigkeiten mit der Bindungswirkung zu vermeiden. Sogenannte Freistellungsklauseln können im Vorfeld von beiden Partnern besprochen werden.

Auch der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen kann geklärt werden.

Ein Anwalt für Erbrecht kann dabei helfen, die Klauseln bestmöglich zu formulieren und auch steuerliche Vor- und Nachteile zu besprechen.